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Angelika Brunkhorst
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Frage von Christoph H. •

Frage an Angelika Brunkhorst von Christoph H. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

als langjähriger Wähler der FDP und politisch interessierten, jungen Menschen stößt mir Eines unangenehm auf.
Ich war 8 Jahre Soldat auf Zeit, somit also im öffentlichen Dienst tätig. Während meiner Wehrdienstzeit musste ich viele "versteckte" Gehaltskürzungen hinnehmen. Da wären der Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld z.B.
Seit Jahren bekommen Beamte und Angestellte im ÖD erst verspätet, wenn überhaupt, so etwas, wie eine Gehalts"anpassung". Ich habe vor, wieder im öffentlichen Dienst tätig zu werden und sehe mit Wut und Bestürzung, dass die Erhöhung der Gehälter im ÖD nicht einmal reichen, die Infaltion (ca. 2,4 % im Moment?!) aus zu gleichen. Die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, mit Ausnahme der LINKEN, genehmigen sich eine "Anpassung" von über 7%!

Was soll das? Sollten sie alle, als Interessenvertreter der Republik, bei aller Sparwut und -last nicht auch mit guten Beispiel voran gehen und darauf verzichten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Horstmann,

auf Ihre angesprochene Kritik an der Diätenerhöhung möchte ich Ihnen wie folgt entgegnen:

Die Abgeordneten besitzen gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sicherndes Gehalt. Über diese Entlohnung müssen die Abgeordneten seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1975 selbst entscheiden. Dabei dienen die Bezüge eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes (R 6) und denen eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit von Kommunen mit mehr als 50.000 bis 100.000 Einwohnern (B6) als Orientierung. Im Vergleich dazu, umfasst der Wahlkreis eine(s/r) Bundestagsabgeordneten ca. 160.000 bis 250.000 wahlberechtigten Bürger. In meinem Fall waren es mit der Bundestagswahl 226.442 Einwohner.

Der zuvor genannte Richtwert R6/B6 ist nie erreicht worden, vor allem, weil die Mitglieder des Bundestages auf schon beschlossene Entschädigungen verzichtet haben. Im Klartext heißt das, dass unsere Bezüge mit Beginn der 17. Wahlperiode sechs Prozent unter dem Richtwert lagen.

Die vorgeschlagene Erhöhung zu Beginn des nächsten Jahres führt zu einer Annäherung an diese Bezugsgröße, erreicht diese aber nicht, auch mit der Erhöhung im Jahr 2013 kommt es zu keiner größeren Veränderung.
Damit beim Bürger der vermeintliche Eindruck der Selbstbedienung gar nicht erst entsteht, setzt sich die FDP seit Jahren für eine unabhängige Kommission bei der Diätenentwicklung ein ( http://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spezial/0703/0703032.htm )

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst