Die Ankündigung, im äußersten Fall ein entführtes Flugzeug abzuschießen, um Leben zu retten, wo Leben noch zu retten ist, steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz vom 15.
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(...) Das Urteil lässt aber die Möglichkeit zu, ein unbemanntes oder nur mit Terroristen besetztes Flugzeug mit militärischen Mitteln bekämpfen zu können, wenn zuvor das Grundgesetz geändert und die Bundeswehr damit in diesem speziellen Fall zum Einsatz im Innern ermächtigt wird. (...) Diese bedeutet allerdings keine Ermöglichung eines generellen Einsatzes der Bundeswehr im Innern. (...)
(...) Der Krieg, den einige Staaten unter Führung der USA in diesem von jahrzehntelangen Kriegen zerrütteten Land führen, dient der Absicherung geostrategischer und ökonomischer Interessen. Weder die afghanische Bevölkerung noch die große Mehrheit der Menschen in den kriegführenden Staaten hat von dem Elend und der Verschleuderung von Steuergeldern in Afghanistan einen Vorteil zu erwarten. (...)
Sehr geehrte Frau Matthes,
(...) ich bin nicht der Meinung, dass man die NPD nicht verbieten kann. Die NPD ist eine verfassungsfeindliche und antidemokratische Partei, die wir politisch bekämpfen. Juristisch ließe sich diese Partei natürlich verbieten, wenn dabei entscheidende rechtsstaatliche Kriterien eingehalten würden. (...)
(...) Ferner begreife ich die Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes nicht als „Eierei“, sondern als richtigen Schritt hin zu einer modernen und leistungsfähigen Armee. (...)