(...) Sie sind nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Es kann aber nicht angehen, dass unbeanstandet mit Hilfe von Anscheinswaffen bei Überfällen beim Opfer der Eindruck erzeugt werden darf, durch eine echte Waffe mit dem Tode bedroht zu sein. Die Polizei war nach geltendem Recht dagegen machtlos, daher musste der Gesetzgeber handeln. (...)
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(...) In der Zwischenzeit konnte erreicht werden, dass das Ordnungsamt von Neukölln dieses Gebiet schwerpunktmäßig kontrolliert, jedoch muss festgestellt werden, dass sich das Ordnungsamt außer Lage sieht, eine 24-Stunden-Kontrolle durchzuführen. Um das Problem in den Griff zu bekommen ist darüber hinaus der massive Einsatz von Polizei notwendig, insbesondere müssen die Fahrzeuge ohne Nummernschilder sofort und kostenpflichtig abgeschleppt werden. (...)
(...) Soweit solche Messer im Zusammenhang mit einer Pfadfinderveranstaltung geführt und sachgerecht benutzt werden, greift das Führensverbot des §42a Abs. (...) Lediglich wenn mit den Messern ohne sachlichen Grund öffentlich hantiert wird, beispielsweise um andere Personen einzuschüchtern, muss mit der Einziehung des Messers durch die Polizei und der Verhängung eines Bußgeldes gerechnet werýden. (...)
(...) Auch hat die Gewalt mit Messern mit einer sehr langen feststehenden Klinge zugenommen, deshalb haben wir das offene Führen auch solcher Messer verboten. Wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen Ihres Multifunktionswerkszeugs vorliegt, fällt es unter die Ausnahmeregelung, es gibt aber auch auf dem Markt angebotene Multifunktionswerkzeuge, die kein Einhandmesser besitzen. (...)
Sehr geehrter Herr Paehl,
für eine vollständige Beantwortung Ihrer Frage wäre es freundlich von Ihnen und hilfreich, wenn Sie diese bitte noch einmal präzisieren könnten. Dann werde ich Ihnen sehr gerne Ihre Fragen beantworten.
(...) Zu den von Ihnen angesprochenen Vorgängen kann ich Ihnen mitteilen, dass keine Personenschutzbeamte aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern an der Ausbildung libyscher Polizeikräfte beteiligt waren. Auch liegen den deutschen Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine Erkenntnisse für eine Gefährdung deutscher Amtsträger vor, die in diesem Zusammenhang stehen würden. (...)