Frage an Wolfgang Schäuble von Johannes B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Minister,
die Nachricht von der ´´Zusammenarbeit´´ deutscher Personenschützer mit der lybischen Diktatur hat mich einigermaßen entsetzt.
Ist doch hierdurch die Sicherheit der Würdenträger unseres Landes gefährdet. Die lybische Diktatur hat bereits einmal in Berlin gemordet.
Hätten Sie nicht, lebten wir noch im Kalten Krieg, auch gerne gewußt, wie der Personenschutz z.B. in der ´´DDR´´ organisiert ist, um im Eventualfall ein wenig Beunruhigung in die gegnerischen Linien tragen zu können?
M.E. stellt dieser Vorgang Hochverrat dar.
Können Sie mir hier zustimmen?
Wenn nicht, wie würden Sie diesen Rechtsbruch bezeichnen?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Buhlmann
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
für Ihre Hinweise zur Sicherheit von Amtsträgern in Deutschland möchte ich mich zunächst bedanken.
Zu den von Ihnen angesprochenen Vorgängen kann ich Ihnen mitteilen, dass keine Personenschutzbeamte aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern an der Ausbildung libyscher Polizeikräfte beteiligt waren. Auch liegen den deutschen Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine Erkenntnisse für eine Gefährdung deutscher Amtsträger vor, die in diesem Zusammenhang stehen würden.
Sicher haben Sie Verständnis, dass ich mich während laufender Strafverfahren in Respekt vor der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht zu den dort zu untersuchenden einzelnen Sachverhalten äußern kann. Allgemein gesprochen ist die Verletzung von Dienstgeheimnissen natürlich aus gutem Grund in § 353b des Strafgesetzbuchs mit hohen Strafen - bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe - bedroht. Sollten deutsche Beamte sich solcher Straftaten schuldig gemacht haben, wird dies sicher angemessene Strafen nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble