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Gabriele Fograscher
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Frage von Heinz-Willi B. •

Frage an Gabriele Fograscher von Heinz-Willi B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Fograscher,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Leider muss ich feststellen, dass Sie auf meine Frage keine erklärende Antwort gefunden haben. Das Führungsverbot von Einhandmessern und dessen Hintergrund ergeht klar aus dem §42 a WaffG und der Berichterstattung aus den Medien. Hier bedarf es keiner Wiederholung der Aussage. Gründe für das offene Mitführen eines Messers mit einer feststehenden Klinge von 12 cm in der Öffentlichkeit sind auch nicht Notwendig, da es nicht verboten ist! Erschreckend ist jedoch, dass Ihnen keine Gründe ersichtlich sind. Vor Jahren wurden schon einmal einige Messertypen, vor dem gleichen Hintergrund, wie er heute angeführt wird, verboten. Das dieses Verbot keine gewünschte Wirkung erzielte, zeigt die aktuelle Bastelei am §42 des WaffG.
Der gleiche Fehler wird wiederholt, und nur halbherzig bestimmte Messertypen mit einem Führungsverbot belegt. Und hier kann ich Ihnen auch gleich den Grund für das offene Mitführen eines Messers mit einer feststehenden Klinge von 12 cm in der Öffentlichkeit nennen: das Verbot von Einhandmessern!

Abschließend möchte ich Sie doch bitten, meine ursprüngliche Frage, warum ich mein Multifunktionswerkzeug ( Zange, Schere, Schraubendreher, Säge usw.), an dem sich zufällig auch eine Einhandklinge von ca.8 cm befindet, nicht mehr an meinem Gürtel in einem zugekletteten Holster tragen darf, hingegen mit einer feststehende Klinge von 12 cm in der Hand, ungestraft durch eine Innenstadt gehen kann, zu beantworten..

Ich könnte auch einfach formulieren, was ist an einer kleinen, in der Gürteltasche verstauten Einhandklinge gefährlicher als an einer freigetragenen, feststehenden 12 cm Klinge?

Darf ich mir die Zusatzfrage erlauben, ob Ihnen die Funktion eines Einhandmessers oder Multifunktionswerkzeuges aus der Praxis bekannt ist?

Mit freundlichen Grüßen

H.-W. Böhmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhmer,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Zunächst möchte ich festhalten, daß mir die Einsatzgebiete für Einhandmesser und auch Mulitfunktionswerkzeuge durchaus bekannt sind. Das Einhandmesser ist besonders gefährlich, weil es blitzschnell, nämlich einhändig funktionsbereit ist und deshalb - als Waffe benutzt - besonders gefährlich ist. Insbesondere in Teilen der gewaltbereiten Jugendszene tauchen häufig Einhandmesser auf. Deshalb das Verbot, freilich mit angemessenen Ausnahmeregeln. Überall dort, wo das Führen eines Einhandmessers sozialadäquat ist, darf das Einhandmesser benutzt werden.

Auch hat die Gewalt mit Messern mit einer sehr langen feststehenden Klinge zugenommen, deshalb haben wir das offene Führen auch solcher Messer verboten. Wenn ein berechtigtes Interesse für das Führen Ihres Multifunktionswerkszeugs vorliegt, fällt es unter die Ausnahmeregelung, es gibt aber auch auf dem Markt angebotene Multifunktionswerkzeuge, die kein Einhandmesser besitzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB