(...) es liegt in der Logik von Beitrittsverhandlungen, dass diese so ausgestaltet sein müssen, dass der Beitrittskandidat eine reale Chance hat, sämtliche Voraussetzungen für einen Beitritt zu erfüllen. Da ein Beitritt zur EU mindestens die Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU voraussetzt, müssen dem Beitrittskandidaten mehrere Jahre Gelegenheit gegeben werden, das eigene Rechts- und Verwaltungssystem entsprechend anzupassen. (...)
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(...) Ein großer Schritt in Richtung eines sozialen Europa ist mit dem Vertrag jedoch – da stimme ich Ihnen zu – leider nicht gelungen, die Grundrechtecharta wird zwar rechtsverbindlich, was ein Fortschritt ist, doch leider nicht für alle Länder. Im Sozialkapitel bleibt hingegen (abgesehen von der Aufnahme eines recht unverbindlichen Verfahrens zur Koordinierung der nationalen Sozialpolitik, der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung) alles beim Alten, hier gibt es noch viel Verbesserungsbedarf, allerdings hat sich bereits bei der Erarbeitung des Verfassungsvertrages gezeigt, dass dies noch am Veto von Großbritannien und einiger osteuropäischer Staaten scheitert. (...)
(...) wir haben in 27 Ländern Ratifizierungen. Wir müssen nach jahrelanger Selbstblockade Entscheidungen in die Hand der Parlamente (die durch den Vertrag gestärkt werden) legen und die politische Ebene in Kraft setzen und nicht dem Europäischen Gerichtshof und der Kommission die Macht überlassen. Beide nutzten das Machtvakuum der letzten Jahre, um die Balance zugunsten einer reinen Wettbewerbslogik zu verschieben. (...)
(...) Wir werde nicht nachlassen, Karthoum gegenüber eine politische Lösung des Konfliktes in Darfur, ein Ende der Gewalt und eine Zusammenarbeit mit dem StGH anzumahnen. Gegenüber der Bundesregierung haben wir uns mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen dafür eingesetzt, sich in der Frage um eine Lösung des Darfur-Konfliktes stärker zu engagieren. Auch hier werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. (...)
(...) Nichtsdestotrotz ist natürlich die Bundesregierung als Mitglied des IStGH angehalten, den Schwierigkeiten zu trotzen und sich kontinuierlich dafür einzusetzen, dass der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit so gut wie möglich ausführen kann. Die Möglichkeiten der Legislative, erst recht der parlamentarischen Opposition, sind im hier zur Anwendung kommenden Bereich des Auswärtigen dagegen leider sehr begrenzt. (...)
Sehr geehrter Herr Schütte,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf das Schreiben, das Ihnen mein Kollege Herr Dr. Bauer in Beantwortung derselben Frage übersandt hat. Den Ausführungen des Kollegen Dr. Bauer schließe ich mich an.