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Harald Leibrecht
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Frage von Robert S. •

Frage an Harald Leibrecht von Robert S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

Ich schreibe Ihnen mit der Bitte, sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit als gewählter Vertreter des deutschen Volkes für eine stärkere Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Bundesregierung und das Parlament in Bezug auf die derzeit anhängigen Verfahren gegen hohe Regierungsmitglieder des Sudan für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur einzusetzen. Konkret geht es um eine Auslieferung der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib, zu welcher die Regierung des Sudan völkerrechtlich verpflichtet ist ( http://www.genocide-alert.de/hp/home.php?seite=anzeigen&text_id=34〈=de ). Die Weigerung Khartums, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, hat leider bisher zu keinerlei nennenswerten Reaktion seitens der Bundesregierung geführt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist auf die aktive Unterstützung Deutschlands angewiesen, sei diese diplomatischer, politischer oder geheimdienstlicher Natur. Leider stelle ich mit großem Bedauern fest, dass eine solche Unterstützung bisher nicht durch Deutschland geleistet wird. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Moreno-Ocampo, beklagte während eines Besuchs in Berlin im Februar 2008 das mangelnde Engagement Deutschlands und der EU, die sudanesische Regierung zu einer Auslieferung der beiden Angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib zu bewegen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welche Schritte beabsichtigen Sie zu unternehmen, um den Internationalen Strafgerichtshof bei der Verfolgung der Angeklagten Harun und Kushaib zu unterstützen?

2. Welche Schritte sollte Deutschland und die Europäische Union unternehmen, falls die Regierung in Khartum an Ihrer völkerrechtswidrigen Position der Nichtauslieferung festhält?

Mit hochachtungsvollen Grüßen,
Robert Schütte

(Präsident ´Genocide Alert´)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schütte,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April, in welcher Sie noch einmal für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Wie Sie es auch schon selbst angedeutet haben, ist der Internationale Strafgerichtshof bei seiner Arbeit auf die aktive Unterstützung der Mitgliedsstaaten angewiesen. Andererseits sind die Möglichkeiten, einen anderen souveränen Staat zu einem rechtskonformen Verhalten zu bewegen, recht gering.

Nichtsdestotrotz ist natürlich die Bundesregierung als Mitglied des IStGH angehalten, den Schwierigkeiten zu trotzen und sich kontinuierlich dafür einzusetzen, dass der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit so gut wie möglich ausführen kann. Die Möglichkeiten der Legislative, erst recht der parlamentarischen Opposition, sind im hier zur Anwendung kommenden Bereich des Auswärtigen dagegen leider sehr begrenzt.

Umso stärker nimmt die FDP als Oppositionspartei das ihr zur Verfügung stehende Kontrollrecht innerhalb der Gewaltenteilung in Anspruch. In diesem Sinne habe ich Ihr Anliegen an die Bundesregierung mittels des parlamentarischen Instrumentariums der Schriftlichen Frage weitergeleitet. Sobald ich eine Antwort erhalten haben, werde ich Sie gern über deren Inhalt in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages