(...) Ich war allerdings vor zwei Wochen vor Ort und habe mit vielen Menschen gesprochen, so dass ich mir ein gutes Bild von der Lage machen konnte. Die deutschen Zivilorganisationen, die in Afghanistan am Aufbau beteiligt sind, haben mir einhellig berichtet, dass es Verbesserungen gegeben hätte und dass ihre Arbeit ohne die Präsenz der Bundeswehrsoldaten nicht möglich wäre. Insofern halte ich den ISAF-Einsatz in Afghanistan für richtig. (...)
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(...) Ebenso die Tatsache, dass nach 25 Jahren Krieg und Bürgerkrieg nach 6 Jahren Wiederaufbauhilfe die ersten freien Wahlen in Afghanistan durchgeführt wurden, das afghanische Parlament und andere Verfassungsorgane haben ihre Arbeit aufgenommen und das Gesundheitswesen hat sich stark verbessert. Diese Erfolge sind ein Indiz dafür, dass das deutsche Engagement in Afghanistan einen großen Beitrag zur Stabilisierung des Landes geleistet hat. (...)
(...) Einen von Ihnen angesprochenden Beitritt Russlands wird es allerdings kurz- und mittelfristig nicht geben. Ein ganzes Bündel von Gründen spricht gegen einen Beitritt Russlands in die Europäische Union. Zunächst einmal liegt von russischer Seite keine Absichtserklärung für einen Beitritt, geschweige denn ein konkretes Beitrittsgesuch vor. (...)
(...) Herr Pahl hatte in seiner Anfrage ausgeführt "dass die USA ohne Kriegserklärung einen souveränen Staat, nämlich den Irak angegriffen haben, wäre nur eine von vielen Fragen, die ganz eindeutig gegen internationales Völkerrecht verstoßen". Darauf habe ich Herrn Pahl geantwortet: "Ihre Ausführung zum Völkerrecht wurden weder von der früheren rot-grünen Bundesregierung geteilt, noch halte ich sie für richtig." (...)
(...) es ist in vielen Ländern durchaus üblich, in Fragen des Grundbesitzes Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Auf einen Gleichheitsgrundsatz können Sie da nicht pochen. (...)
(...) Im Bereich Innen und Justiz sind einige Schritte zur Vergemeinschaftung von Teilbereichen unternommen worden. Auch wenn aus liberaler Perspektive nicht alle Neuerungen wünschenswert sind und die FDP daher im Zuge des Ratifikationsprozesses im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 16/8927) vorgelegt hat, muss insgesamt festgehalten werden, dass die Schutzbereiche der individuellen Freiheitsrechte durch den Vertrag nicht ausgehöhlt werden. Neben der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta schafft der Vertrag von Lissabon auch die Voraussetzung für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. (...)