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Frage von Christof Cäsar P. •

Frage an Gernot Erler von Christof Cäsar P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Staatsminister Erler,

ich besitze als deuscher Bundesbürger ein Grundstück in Nordafrika. Dieses Grundstück wurde von mir in den 60-er sowie 90-er Jahren erworben. Ich habe mehrfach versucht, dieses Grundstück zu veräußern, aber die zuständigen Behörden vor Ort verweigern mir jegliche Kooperation. So wurde mir z. B. mitgeteilt, dass es zur Veräusserung des Grundstücks, der Zustimmung des zuständigen Gouverneurs bedarf, und zwar jeweils für jeden neuen potentiellen Käufer/Neubesitzer. Aus meiner Sicht ist die Tatsache, dass eine bereits erteilte Genehmigung jedesmal neu erteilt werden muss, obwohl es sich um ein und das selbe Grundstück handelt, reine Schikane und damit ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung, zumal diese Schikane nicht für Einheimische gilt und auch nicht für französische Staatsangehörige. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mittteilen könneten, was die Rechtsgrundlagen für einen EU-Bürger in diesem Fall vorsehen, zumal es nur bei den Eiheimischen aber auch den Franzosen keiner Einwilligung bedarf. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hochachtungvoll

Christof Cäsar Pinkowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pinkowski,

es ist in vielen Ländern durchaus üblich, in Fragen des Grundbesitzes Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Auf einen Gleichheitsgrundsatz können Sie da nicht pochen.

Aber im genaueres zum Sachverhalt sagen zu können, müsste ich schon wissen, um welches Land es sich handelt. Bitte setzen Sie sich doch mit meinem Büro unter gernot.erler@bundestag.de in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler