(...) Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin der Meinung, dass die Menschenrechte und das Grundgesetz die Grundlage unserer Zusammenlebens darstellen. Die Werte und Normen, die darin festgeschrieben sind, entspringen dem Erbe der Aufklärung und ich vertrete daher auch den Begriff der Aufklärung von Toleranz. (...)
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(...) Die Union vertritt die Auffassung, dass der Staat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb festlegt, jedoch nicht durch Gesetze den Wettbewerb behindern oder gar verhindern darf. Übermäßiges Eingreifen des Staates in die Freiheit der Marktwirtschaft und des Wettbewerbes schließen sich grundsätzlich aus. Wenn die LINKE nun einerseits durch die Forderung von Mindestlöhnen die wirtschaftliche Freiheit einschränken will, so kann sie andererseits nicht behaupten, die Freiheit zu fördern. (...)
Sehr geehrter Herr Luda,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der für Sie zuständige Bundestagsabgeordnete, Herr Manfred Zöllmer, dem Sie eine gleichlautende Anfrage gestellt haben, Ihnen in Kürze antworten wird.
(...) konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Eine anderweitige Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig. (...)
(...) Gespeicherte Daten werden nur dann genutzt, wenn andere Mittel und Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei nicht ausreichen, um Attentatspläne offenzulegen und die Hintermänner zu identifizieren. Die Vorratsdatenspeicherung soll nicht zum „gläsernen Bürger“ führen. Sie dient nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger. (...)
(...) ein beschlagnahmter PC, der vor Ort von Hand mitgenommen wird, hat nichts mit Onlinedurchsuchung und nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun. Auf diesen Tatbestand greifen die bekannten und bewährten Mittel der Strafverfolgung, im Übrigen muss auch hier eine richterliche Anordnung vorliegen. (...)