Frage an Manfred Grund von Andreas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grund,
Terrorbekämpfung!!!!
"Ich sage deutlich, die Onlinedurchsuchung ist als ein polizeiliches Werkzeug gedacht, das nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht gegen mutmaßliche Terroristen und Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann." [Antwort vom 13.11.2007 an Herrn Neubert, Anm. d. Red.]
Es gibt aber schon Menschen, die schon sehr gut wissen, was man mit diesen Daten anfangen könnte.
bei Heise.de gefunden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98933 - "Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter"
"Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen."
Diese terroristischen Downloader (ist illegal aber kein Terrorismus).
Wo fangen Terrorismus und Schwerstkriminalität an. Oder ist da doch klitzekleines bisschen Lobbyismus (Musikindustrie, Filmindustrie und andere) dabei?
Wäre sehr traurig wenn dem so ist!
Mit freundlichen Grüssen
Oder war da doch was anderes?
Sehr geehrter Herr Neubert,
ein beschlagnahmter PC, der vor Ort von Hand mitgenommen wird, hat nichts mit Onlinedurchsuchung und nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun. Auf diesen Tatbestand greifen die bekannten und bewährten Mittel der Strafverfolgung, im Übrigen muss auch hier eine richterliche Anordnung vorliegen.
Mit freundlichem Gruß,
Manfred Grund