(...) Nach dem Alimentationsgrundsatz ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren; die angemessene Alimentation ist unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen, zu bestreiten. Unter bestimmten - engen - Voraussetzungen kann sich indessen der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die - wie die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen - ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind. (...)
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(...) Die SPD wird sich jedenfalls weiterhin und auch im Bundestag gegen eine Senkung des Rentenbeitrags und des Rentenniveaus aussprechen. (...)
(...) Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) geht mit dem Versprechen einher, allen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Würde bei gleichzeitiger finanzieller Existenzsicherung einzuräumen. Das klingt reizvoll und ich halte das BGE deshalb für grundsätzlich erstrebenswert. (...)
(...) Die Stadt kann auf die Geschäftsführung von Asklepios keinen Einfluss nehmen, sie vertritt aber ihre Beteiligung von 25,1% über die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat. Aufgrund der bestehenden Beschlussquoren ist eine verbindliche Einflussnahme z.B. zur Eindämmung von Zeitarbeit nicht möglich (s. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,