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Frage von Georg O. •

Frage an Max Straubinger von Georg O. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Straubinger,

meine Frage betrifft den § 55 Beamtenversorgungsgesetz. Die Situation: als pensionierter Beamter beziehe ich eine Pension, habe aber vor der Verbeamtung noch 15 Jahre Rentenversicherungszeit eingezahlt, für die ich eine Rente bekomme. Mir ist schon klar, dass Rente und Pension einen gewissen Höchstsatz nicht übersteigen dürfen, da habe ich auch nichts dagegen. Meine Frage betrifft die Rentenerhöhung: wenn ich jetzt 4 Euro mehr Rente bekomme, werden mir 4 Euro bei der Pension gekürzt, das heißt, ich bekomme 0 Euro Rentenerhöhung. In Wirklichkeit habe ich dadurch sogar einen Nachteil, weil ich durch die verringerte Pension (minus 4.- Euro) auch weniger Erhöhung bei der Pension bekomme. Das kann doch nicht Rechtens sein! Rentenerhöhungen stehen doch jedem Rentner zu, warum wirkt sich das im Zusammenhang mit einer Pension zum Nachteil aus?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Ochsenbauer

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