Frage an Ksenija Bekeris von Frank K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Bekeris,
in Drucksache 20/715 beschließt die Hamburger Bürgerschaft:
"1. In allen Behörden, Ämtern, Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR), Körperschaften sowie den Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg das Prinzip „Equal Pay for Equal Work“ einzuführen.
2. Den Missbrauch von Leiharbeit im öffentlichen Dienst, in Anstalten des öffentlichen Rechts und in allen seinen Beteiligungen zu verhindern.
3. Im jährlichen Personalbericht dazu ausführlich zu berichten.“
Die Stadt Hamburg ist an den Asklepios Kliniken Hamburg mit 25,1% beteiligt, dennoch steigt die Leiharbeit dort weiter, im aktuellen Jahresabschlussbericht heißt es "Die Asklepios Kliniken Hamburg Personalservice GmbH plant für die nächsten Jahre ein kontinuierliches Wachstum insbesondere im Bereich der Überlassung medizinischer und pflegender Fachkräfte. "
Angewndet wird der igz-Tarif für Leiharbeitskräfte (zwischen 40% und 60% weniger Lohn) und nicht das von der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossene Equal-Pay.
Gilt der beschlossene Beschuss nicht für Asklepios (inkl. PSG, meditop, Asklepios Services, Dienstleistungsgesellschaft)? Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, die Bürgerschaft und Sie um die Leiharbeit insbesondere bei Asklepios einzudämmen? Wer kontrolliert die Einhaltung, wer nimmt Beschwerden für Verstöße entgegen?
Mir geht es hier speziell darum, dass tlw. über 50% des Krankentransportes, der Logistik, etc. oder Psychiatrie in Wandsbek ( http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/pressemeldunghh805.html ) mit Leiharbeitskräften besetzt wird.
Komisch finde ich, das genaue Wirtschaftsdaten auf Schriftliche Anfragen Ihres Kollegen Schäfer und der Fraktion die Linke aufgrund des Geschäftsgeheimnissen trotz Beteiligung verweigert werden. Im eBundesanzeiger hingegen sieht man im Jahresabschluss, dass sich z.B. bei der PSG das Finanzvolumen von 2009 zu 2010 etwa verdoppelt hat.
Viele Grüße
Frank Klima
Sehr geehrter Herr Klima,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile ihre Empörung über den Missbrauch von Zeitarbeit. Dort, wo es uns als Fraktion möglich ist, Einfluss zu nehmen, tun wir das in diesem Bereich. Der von ihnen zitierte Bürgerschaftsbeschluss ist ein Beispiel dafür.
Leider sind uns die Hände überall dort gebunden, wo Verträge zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Dritten geschlossen worden sind, die festschreiben, dass die FHH keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft der entsprechenden Beteiligungen nehmen darf.
Und das ist so bei den Asklepios Kliniken Hamburg. Zwar hält die Stadt dort 25.1% der Anteile, aber beim Verkauf des ehemaligen Landesbetriebs Krankenhäuser zum 1. Januar 2005 wurde vertraglich festgelegt, dass die Geschäftsführung vollständig auf Asklepios übergeht. Das war sogar schon so in den beiden Jahren 2005 und 2006, als die Stadt noch einen Mehrheitsanteil von 50.1% hielt.
Diese Verträge sind vom damaligen Senat mit Asklepios geschlossen worden und sie wurden von der Bürgerschaft mit der damaligen absoluten Mehrheit der CDU bestätigt. Und dagegen können wir heute nichts mehr machen.
Die Stadt kann auf die Geschäftsführung von Asklepios keinen Einfluss nehmen, sie vertritt aber ihre Beteiligung von 25,1% über die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat. Aufgrund der bestehenden Beschlussquoren ist eine verbindliche Einflussnahme z.B. zur Eindämmung von Zeitarbeit nicht möglich (s. hierzu die Anfrage meiner Kollegin Kersten Artus Drs. 20/4597) Auf der Ebene einer freiwilligen Kooperation gibt es zwischen der Stadt und Asklepios das Übereinkommen, dass nicht mehr als 10% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Asklepios in Zeitarbeit beschäftigt werden. Eine Senkung der Quote ist zurzeit nicht durchsetzbar, denn der von Ihnen zitierte Beschluss aus Drucksache 20/715 ist aus oben genannten Gründen auf Asklepios nicht anwendbar.
So sehr wir politisch diesen Beschluss umsetzen wollen, so wenig können wir das durchsetzen bei Beteiligungen, bei denen wir aufgrund von früheren geschlossenen Verträgen rechtlich gebunden sind.
Wir finden diesen Sachverhalt auch äußerst unbefriedigend und können nur eine Schlussfolgerung daraus ziehen: Es darf keine weiteren Privatisierungen öffentlichen Eigentums mehr geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ksenija Bekeris