Sehr geehrter Herr Richter,
(...) Das deutsche Modell, mit einem GVO-Register, das GVO-Gebiete kennzeichnet, hat sich bewährt und wäre auch auf EU-Ebene sinnvoll. Dafür haben wir uns im entsprechenden Ausschuss eingesetzt. (...)
(...) Ich bin absolut Ihrer Meinung, dass Verbraucher ein Recht haben, zu wissen, ob ihre Lebensmittel gentechnisch verändertes Material enthalten. Die von Ihnen angesprochenen Grundproblematik der Kontaminierung von Lebensmitteln durch gentechnisch verändertes Material kann durch eine Kennzeichnungspflicht allerdings nicht beigekommen werden. (...)
(...) Pollen macht mit 0,003-0,3 % einen geringen Anteil im Honig aus und der Honig müsste, je nachdem ob Pollen nun Bestandteil oder Zutat ist, entsprechend gekennzeichnet werden. Es handelt sich hierbei um eine lebensmittelrechtliche Frage, nicht um Gentechnikgesetzgebung. (...)
(...) Bei der Revision der Honigrichtlinie handelt es sich um eine rein lebensmittelrechtliche Klarstellung, nicht aber um Gentechnikgesetzgebung. Die des Öfteren aufgestellte Behauptung, mit der Revision solle die Verunreinigung von Honig mit Pollen genetisch veränderter Organismen (GVO) vertuscht werden, zielt daher ins Leere. (...)