(...) Ich halte eine direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen in einer Kommune, so wie es die niedersächsische Gemeindeordnung vorsieht, für ein wesentliches Element demokratischer Umgangsformen vor Ort. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Leer hat das von Ihnen angestrengte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Ob das Bürgerbegehren tatsächlich zulässig ist oder nicht, dass können sicherlich nur noch Gerichte klären. (...)
(...) Im Rahmen der Verhandlungen um das Telekom-Paket konnte das Europäische Parlament zudem einen wichtigen Erfolg für die Freiheit im Internet verbuchen. Es ist klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und Maßnahmen gegen Internetuser, die gegen das geltendes Recht verstoßen, möglich sein müssen. (...)
(...) Es ist wichtig, zu wissen, dass das Thema des Inhaltezugangs ursprünglich nicht im "Telekom-Paket" vorgesehen war und nur über Änderungsanträge eingebracht wurde. Damit wurde es ohne die eigentlich hierfür notwendigen Konsultationen behandelt. (...)