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Horst Schnellhardt
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Frage von Bettina S. •

Frage an Horst Schnellhardt von Bettina S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Schnellhardt,

wie stehen Sie zu der Einschränkung für die Nutzung des Internets durch das Europaparlament?
Meiner Meinung nach wird dadurch ein Finanzkampf zwischen den Internetbetreibern eröffnet, sodass vielen Nutzern der Zugang aus finanziellen Gründen verwehrt wird. Bitte stimmen Sie für die Freiheit des Internets!
Bettina Sorge
60 Jahre alt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sorge,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Telekom-Paket, über das am 6. Mai 2009 im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt wird. Ziel des Telekom-Pakets ist ein besserer Zugang zu Telekommunikationsdiensten, ein fairer Wettbewerb und die Stärkung der Rechte der Verbraucher und des Datenschutzes. Der zur Abstimmung stehende gemeinsame Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, sieht unter anderem vor, dass marktbeherrschende Betreiber dazu verpflichtet werden können, den Zugang zu ihren Netzen für Mitbewerber zu öffnen. Damit wird verhindert, dass der Zugang zum Internet für den Anwender zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt und dadurch für manch einen Anwender versperrt bleibt. Das Internet ist zu einem wichtigen Industriesektor geworden, dessen Entwicklung insbesondere in Zeiten der Krise gestützt werden muss. Das Telekom-Paket bietet Investitionsanreize zum Ausbau von Breitbandnetzen und stärkt den Wettbewerb.

Im Rahmen der Verhandlungen um das Telekom-Paket konnte das Europäische Parlament zudem einen wichtigen Erfolg für die Freiheit im Internet verbuchen. Es ist klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und Maßnahmen gegen Internetuser, die gegen das geltendes Recht verstoßen, möglich sein müssen. Das Parlament stellt aber klar, dass bei Maßnahmen gegen Internetuser deren Grundrechte und -freiheiten unbedingt zu beachten sind. Dazu zählen das Recht aud Privatsphäre, auf Meinungsfreiheit und auf den Zugang zu Informationen. Nur ein unabhängiges Gremium darf über solche Maßnahmen gegen Internetuser entscheiden.

Ihre Bedenken sind unbegründet. Ich hoffe, ich konnte zur Klarstellung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dr. Horst Schnellhardt