(...) Die Grünen im Europäischen Parlament haben bereits 2004, als es noch um den Verfassungsvertrag ging, ein Europaweites Referendum gefordert. (...)
(...) Ihrer Kritik an mangelnder Volkabstimmung stimme ich vollkommen zu. Die FDP hat hierzu schon in ihrem Europawahlprogramm eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag verlangt und diese Position vertrat sie auch bei den Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon. Im Übrigen sprach sich die FDP - was wahrscheinlich weniger bekannt ist - im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz für Deutschland erarbeitet hat, für eine Volksabstimmung über das neu geschaffene Grundgesetz aus. (...)
(...) Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es Anstrengungen, dem Fachkräftemangel vorzubeugen, die gemäß dem föderalen Prinzip der Bundesrepublik von den Ländern unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bemüht sich beispielsweise erfolgreich durch das Angebot eines Bildungsschecks, Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren, indem das Land 50 % der Kosten einer Weiterbildungslehrgangs übernimmt ( http://www.bildungsscheck.com/ ). (...)
(...) Neben einer regelmäßigen und aktuellen Berichterstattung in den nationalen Medien sind auch kleine öffentliche Aktionen wie z.B. der Internetblog debate europe, die EUtube Seite oder http://www.myparl.eu ein wichtiger Baustein auf dem Weg hin zu einer verbesserten europäischen Öffentlichkeit. Das Europäische Parlament hat in weiteren Aktionen, wie dem Karlspreis für die Jugend oder den Besuch von Abgeordneten an Schulen in der Region, die Aufmerksamkeit besonders auf Kinder und Jugendliche gewendet. (...)
Sehr geehrter Herr Helmreich,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.
(...) Allerdings bedeutet dies nicht wie von Ihnen befürchtet einen Rückschritt hinter die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde des Einzelnen, da der Vertrag von Lissabon keineswegs die bestehenden nationalen Verfassungsregeln ersetzt - diese behalten natürlich ihre Gültigkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon werden von Seiten der EU vielmehr die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dort ergänzt, wo die einzelnen Länder alleine ihre Ziele nicht realisieren können. Außerdem sind auch nur die europäischen Institutionen und Agenturen daran gehalten, die in der Grundrechtecharta festgeschriebenen Rechte zu achten, wobei der Europäische Gerichtshof für die Einhaltung der Charta Sorge trägt. (...)