(...) im Zusammenhang mit Ihrer Frage verweise ich auf das Gesetz über die politischen Parteien. Dahingehend wird auch ersichtlich das Ihrer Frage ein inhalticher Trugschluss zu Grunde liegt in der rechtlichen Bewertung der Aufgaben und Unterschiede zwischen "Parteien" und "Politischen Vereinigungen". (...)
(...) Wenn es aber um echte Gewissensentscheidungen geht, ist üblicherweise auch der Fraktionszwang, also die Vereinbarung, wenn immer möglich gemeinsam zu stimmen, aufgehoben. Das sind z.B. Abstimmungen, die ethische Fragen betreffen, z.B. Bereiche wie die Präimplantationsdiagnostik. (...)
(...) Zusammenhalt ergibt sich aus einer kollegialen Haltung, gemeinsamem Wertekonsens und Zielen, welche alle Parteien hoffentlich in ihrem Programm niederschreiben. Die sogenannte "Fraktionsdisziplin" ist allerdings ein von den bisherigen Bundestagsparteien praktiziertes Gebaren, wenn man die eigenen Abgeordneten gegen ihr eigenes Gewissen handeln lassen möchte. Oftmals werden Koalitionsverträge oder anderweitige Parteiräson gegen bestimmte andere Parteien als Grund für solche Maßnahmen angeführt und damit entschuldigt, dass dies schon immer der Weg unserer parlamentarischen Gepflogenheiten wäre. (...)