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Reginald Hanke
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Frage von Bernd R. •

Frage an Reginald Hanke von Bernd R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hanke,

der Verein "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V.", bei dem ich nicht Mitglied bin,  wird gemäß Abgabenordnung nicht als gemeinnützig angesehen, weil er  sich als politischer Verein ansieht (1).

Parteien, die m.W. auch als politische Vereinigungen angesehen werden, erhalten unter bestimmten Bedingungen Wahlkampfkosten vom Steuerzahler erstattet, als sei z.B. das großflächige Behängen der Landschaft und nutzen des öffentlicher/Privaten Raums- mitunter als Verkehrsgefährdung eingestuft- eine gemeinnützige Angelegenheit ungeachtet des konkreten Inhaltes der (Verführungs-?)- Botschaften (2).

Wie stehen Sie zu dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Beurteilung des Nutzens politischer Vereinigungen in punkto "Gemeinnützigkeit"?

Mit freundlichen Grüßen

B. R.

1) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vereinigung_f%C3%BCr_eine_christliche_Kultur#Steuerrechtlicher_Status_des_Vereins
2) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Autoclub-Wahlkampf-schlecht-fuer-Verkehrssicherheit-1498317062

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rieder,

im Zusammenhang mit Ihrer Frage verweise ich auf das Gesetz über die politischen Parteien. Dahingehend wird auch ersichtlich das Ihrer Frage ein inhalticher Trugschluss zu Grunde liegt in der rechtlichen Bewertung der Aufgaben und Unterschiede zwischen "Parteien" und "Politischen Vereinigungen". Ebenso verweise ich auf unser Verfassung, Artikel 21 Grundgesetz in Verbindung mit weiteren Bundesgesetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Reginald Hanke