Bundestag Wahl 2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Lothar Riebsamen
Antwort von Lothar Riebsamen
CDU
• 20.09.2017

(...) Der Deutschen Bundestag hat bereits seit Jahren ein strenges Regelwerk, das vorschreibt wie, wann und in welchem Umfang jeder einzelne Abgeordnete seine Nebentätigkeiten veröffentlichen muss. Ich halte diese gesetzlichen Regelungen für ausreichend und möchte aber auch darauf hinweisen, dass anders als in der Öffentlichkeit oft suggeriert wird, ein überwiegender Teil der Abgeordneten überhaupt keine veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünfte vorzuweisen hat. (...)

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