Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Benjamin Strasser
FDP
• 19.04.2024

Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.

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