Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Christian Dürr
FDP
• 17.06.2024

Sie haben ganz Recht: Die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt neben der Zahlung von Renten, für die zuvor in entsprechender Höhe Beiträge gezahlt worden sind, weitere Leistungen mit eher versicherungsfremdem Charakter, zum Beispiel zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

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