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Robin Wagener
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Frage von Reinhard P. •

Wollen Sie die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausdehnen? Wollen Sie ukrainischen Flüchtlingen eine Perspektive geben?

Sehr geehrter Herr Wagener,
in Deutschland wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Der Krieg in der Ukraine dauert aber schon seit 2014, die Aufnahme findet seit März 2022 statt. Da der Ukraine die Unterstützung mit modernen Waffen in ausreichender Zahl nach wie vor verweigert wird, wird der Krieg länger dauern – die NATO plant jetzt die Unterstützung für die nächsten fünf Jahre. Mit einem Aufenthaltstitel bis März 25 können die Flüchtlinge schwer Arbeit finden oder eine Ausbildung starten. Die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen dauert zu lange.Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass die Westbalkan-Regelung auf die Ukraine ausgedehnt wird? Der Bundestag hat sich grundsätzlich schon positiv zur Ausweitung gestellt. So könnten ukrainische Flüchtlinge eine Bleibeperspektive erhalten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Frage. Wie sie bereits dargestellt haben, wurde mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung der vorübergehende Schutz bis zum 04. März 2025 verlängert. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben über eine Millionen Menschen Schutz in Deutschland gefunden, etwa 4,3 Millionen Menschen in der EU. 

Davon gehen in Deutschland mittlerweile über 160.000 Menschen einer Erwerbsarbeit nach, denn ukrainische Geflüchtete haben sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben das Recht auf die Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit; Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene, beruflicher Fortbildung und praktischen Erfahrungen am Arbeitsplatz; angemessene Unterbringung; Sozialleistungen sowie finanzielle Unterstützung und medizinische Versorgung. 

Am 13. Juni haben die Innenminister der Europäischen Union signalisiert, dass sie dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2026 zustimmen wollen. Gemeinsam mit der EU-Kommission und der ukrainischen Regierung soll aber auch ein Prozess gestartet werden, der den Status ukrainischer Geflüchteter durch andere Systeme regelt. Dies wird sicher auch vor dem Hintergrund der EU-Beitrittsgespräche samt den europäischen Grundfreiheiten und einer Rückkehrperspektive in die Ukraine geschehen. Konkretere Vorschläge zu diesen Modellen werden von der künftigen EU-Kommission vorgeschlagen werden. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und verbleibe 

Mit freundlichen Grüßen 

Robin Wagener

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