Herr M. Podoljak verwendet den Begriff "zivile Besatzer" für Urlauber an den Stränden der Krim. Wie ist diese Bewertung völkerrechtlich einzuschätzen?
Düren "zivile Besatzer ", darunter auch Kinder wie Angehörige des Militärs bekämpft werden?
Was sagt dazu die Genfer Konvention?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Begriff "zivile Besatzer" ist völkerrechtlich nicht eindeutig definiert. In diesem Fall bezieht sich Herr Podoljak auf Urlauber an den Stränden der Krim, die nach der Annexion der Halbinsel durch Russland dort Urlaub machen. Die Annexion der Krim wird von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, als völkerrechtswidrig betrachtet. Daher können diese Urlauber als Teil der Besatzungsstruktur wahrgenommen werden, da ihre Anwesenheit indirekt die russische Kontrolle über das Gebiet legitimiert.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass sie wie militärische Besatzer behandelt werden dürfen. Zivilpersonen, inklusive Urlauber und Kinder, sind in Konfliktgebieten durch die Genfer Konventionen geschützt. Selbst wenn diese Zivilpersonen in einem besetzten anwesend sind, sind sie als Nichtkombattanten geschützt und dürfen nicht gezielt angegriffen werden.
Es liegen aber keine Belege dafür vor, dass es sich tatsächlich um einen gezielten Angriff auf Zivilpersonen handelt. Selbst die russische Seite hat inzwischen eingeräumt, dass eine ukrainische Kurzstreckenrakete durch die Aktionen der russischen Flugabwehr von ihrem Kurs abgekommen und an anderer Stelle explodiert sei.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Roth