Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Ein Gesetzgebungsverfahren besteht aber immer auch aus Kompromissen, und ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass sich in den Verhandlungen oft nicht alle Maximalforderungen einer Fraktion durchsetzen lassen.
Die Grundlage für die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung befindet sich in § 3 Satz 1 Nr. 1a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach können Personen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten.
Eine Beteiligung der PKV an den Kosten des Transformationsfonds ist sachlich geboten und darüber hinaus ist es gerecht, diese Last nicht nur den gesetzlich Versicherten aufzubürden. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass die PKV bis Ende September 2025 ihre freiwillige Beteiligung erklären kann. Wenn sie das nicht tut, wird es eine gesetzliche Regelung geben.