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Frage von Günter D. •

Wollen Sie es pflegenden Angehörigen ermöglichen Rentenversicherungsbeiträge einzahlen zu können

Pflegende Angehörige in Pflegezeit können selbst keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

Wenn diese Personen verheiratet sind haben Sie die Möglichkeit beim Ehepartner in der Familienkrankenversicherung unter zu kommen oder müssen sich Privat Krankenversichern.

Pflegende Angehörige in Pflegezeit haben durch die Betreuung eines nahen Angehörigen also den Nachteil, dass der Rentenanspruch gemindert wird und dass ein bestimmter Personenkreis sich auch noch Privat Kranken versichern muss.

Wenn sich der pflegende Angehörige in so einer finanziellen Situation befindet, dass er für die Dauer der Pflegezeit die seither vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlten Beiträge selbst aufbringt würde eine schlechter Stellung des pflegenden Angehörigen vermieden. Wobei die Pflegeversicherung das eigentlich bezahlen sollte.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Pflegende Angehörige sind bereits heute typischerweise in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, ohne eigene Rentenbeiträge zahlen zu müssen. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen zahlt Rentenbeiträge in Abhängigkeit u. a. vom Pflegegrad bis hin zum vollen Rentenbeitrag eines durchschnittlich verdienenden gesetzlich Rentenversicherten (https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-pflege-entgeltpunkte-fuer-angehoerige#wie-viel-rente-bekommt-eine-pflegeperson-f%C3%BCr-die-pflege).

Auch für die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung können pflegende Angehörige auf Antrag den Beitrag grundsätzlich von der Pflegeversicherung erstattet bekommen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert.html).

Arbeiten pflegende Angehörige neben der Pflege noch bis zu 30 Stunden in ihrem Beruf, zahlt der Arbeitgeber in diesem Umfang natürlich weiterhin den Arbeitgeberbeitrag an die Rentenversicherung.

Gleichwohl sehe ich Ihren Punkt: Je nach persönlicher Konstellation sind Lücken in der Altersabsicherung möglich. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen. Hier sind die Regeln des deutschen Sozialrechts mal wieder unnötig starr.

Bis es hier zu einer gesetzlichen Änderung kommt, besteht natürlich die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge anderweitig flexibel aufzubessern, z. B. steuerlich gefördert über eine Basisrente.

Freundliche Grüße,

Christian Dürr