Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht
Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann
Das Thema Tierschutz und Tiertransporte ist für die SPD von großer Wichtigkeit
In der laufenden Legislaturperiode haben wir uns bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Thema Tierschutz verstärkt in den Fokus der politischen Agenda gerückt wird.