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Florian Toncar
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Frage von Marco D. •

Können die Ersparnisse des Altersvorsorgedepots auch in der Auszahlungsphase im Modell des befristeten Auszahlungsplans am Kapitalmarkt angelegt werden?

Sehr geehrter Herr Toncar,

ich freue mich sehr über die Pläne zur Einführung eines Altersvorsorgedepots, die wegen der Abschaffung des Verrentungszwangs und der Abschaffung des Garantiezwangs einen klaren Fortschritt im Vergleich zur Riester-Rente darstellen. Der Entwurf zum Altersvorsorgedepot sieht vor, dass ein befristeter Auszahlungsplan bis zum vollendenten 85. Lebensjahr für die Auszahlung gewählt werden kann. In dieser Zeit können die noch nicht ausgezahlten Ersparnisse noch bedeutend von Gewinnen am Kapitalmarkt profitieren.

Ich möchte Sie deshalb fragen, ob es möglich sein soll, dass diese Ersparnisse auch in der Auszahlphase (im Modell des befristeten Auszahlungsplans) weiter am Kapitalmarkt angelegt werden dürfen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Marco D.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Zuspruch zu den Plänen für das Altersvorsorgedepot.

Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht aber in der Tat vor, dass in der Auszahlungsphase das noch nicht ausgezahlte Kapital auf die vom Sparer gewählte Art und Weise angelegt bleibt und sich entsprechend noch vermehren kann.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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