
Von Anfang an erhielten und erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Deutschland möchte diesen Menschen nach dem schweren Schicksal in der Ukraine wenigstens hier bestmögliche Lebensbedingungen bieten, um das Leid etwas zu lindern.

Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.

Ich kann Ihre Kritik sehr gut nachvollziehen. Tatsächlich ist bereits eine Reform geplant, die das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften einschränken soll. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt schon vor, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch unterstützt.

Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.