Untersteht der Verfassungsschutz der Exekutive, also dem jeweiligen Innenminister ?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
gesetzt dem fall dass die AFD in Thüringen oder Sachsen die Wahl gewinnen sollte und den Innenminister stellt. ist dann anzunehmen das der jeweilige Landesverfassungsschutz angewiesen wird, die Beobachtung der AFD einzustellen und die Beobachtung anderer Parteien, nur mal als Beispiel gennant die Grünen, aufzunehmen?
Jetzt entscheidet doch das Innenministerium, dass wird sich doch nicht ändern..
Christine N.
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci