Frage von Flemming B. • 11.05.2024
Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
Antwort von Carmen Wegge SPD • 13.05.2024
Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge