Habe z. B. Stromausfall. Speise von meinem Notstromspeicher Strom in mein Heimnetz ein. Muss ich für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher Netzgebühren an den Energieversorger zahlen?
Notstromspeicher z. B. über PV oder zuvor aus der Steckdose geladen (eben für den Notfall) Strom in mein
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.
Stromspeicher sind bei der Einspeicherung von Energie aus dem Netz einem Stromverbraucher gleichgestellt und bei der Ausspeicherung einer Stromerzeugungsanlage. Für die zwischengespeicherte Energie müssen daher keine Netzentgelte entrichtet werden. (Nachlesen können Sie das zum Beispiel hier, im Bericht zu Regelungen zu Stromspeichern https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Speicherpapier.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher wurde eingeführt, um Investitionen in diese Technologie zu fördern, da Speicher eine wichtige Rolle für die Energiewende und Netzstabilität spielen.
Ohne die Netzentgeltbefreiung wären die Betriebskosten für Speichersysteme deutlich höher, da Netzentgelte sowohl beim Einspeichern als auch beim Ausspeichern fällig würden. Dies würde Investitionen in Speichertechnologien unrentabel machen.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist das Kernelement des Klimaschutzes. Maßnahmen wie das kürzlich beschlossene Solarpaket zeigen uns: Es tut sich etwas.
In meiner täglichen Arbeit setze ich mich für unterstützende Rahmenbedingungen und die rasche Umsetzung wirksamer Maßnahmen ein.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum