

Dennoch hat diese Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU seine Berechtigung.

Gerade habe ich an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages die Frage gerichtet, ob insbesondere der Generalbundesanwalt verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollziehen, auch wenn der Bundesjustizminister ihn anweist, es nicht zu tun. Auf der einen Seite können der Staatsanwaltschaft (nicht dem Gericht) Weisungen durch Justizbehörden erteilt werden. Auf der anderen Seite sind die Staatsanwälte aber verpflichtet, gerichtliche Beschlüsse umzusetzen. Auf die Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes bin ich gespannt.

Den Haftbefehl durchsetzen muss die Exekutive, da können wir als Parlamentarier:innen keinen Einfluss nehmen.

Die Kleine Anfrage ist daher kein „Foulspiel“, wie manche jetzt sagen – sondern wir wollen gerade wissen, ob hier fair gespielt wird
