
Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

Ihr Eindruck ist auch mein Eindruck. Andererseits habe ich aber gehört, dass der Generalbundesanwalt sehr ernsthaft ermitteln, nur das Interesse der Politik wohl rückläufig ist.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn auch dieses Thema in einem Koalitionsvertrag zur Förderung der Elektromobilität aufgegriffen werden würde.

Zur Vermeidung überhöhter Preise an öffentlich zugänglichen Ladesäulen setzen wir auf den weiteren Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und auf mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern, um so eine marktbeherrschende Stellung und überhöhte Preise einzelner Anbieter zu vermeiden.

Um den Hauptbahnhof zu entlasten und die Tangentialverbindungen zwischen den Stadtteilen zu optimieren, wollen wir perspektivisch mit einer Ringverbindung das Hamburger Nahverkehrsnetz neu aufstellen.

Entscheidungen auf kommunaler Ebene spiegeln nicht immer die bundespolitische Linie wider