Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Katja Mast
Antwort von Katja Mast
SPD
• 04.03.2025

Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

Portrait von Felix Schreiner
Antwort von Felix Schreiner
CDU
• 04.03.2025

Zur Vermeidung überhöhter Preise an öffentlich zugänglichen Ladesäulen setzen wir auf den weiteren Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und auf mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern, um so eine marktbeherrschende Stellung und überhöhte Preise einzelner Anbieter zu vermeiden.

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