Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stefan Seidler | fraktionslos | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt | |
Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Stephan Seiter | FDP | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Lina Seitzl | SPD | 287 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Melis Sekmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 275 - Mannheim | Nicht beteiligt | |
Rainer Semet | FDP | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt | |
Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE. | 72 - Halle | Dagegen gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Nyke Slawik | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Anne-Monika Spallek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Merle Spellerberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
René Springer | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Nicht beteiligt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Nina Stahr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Nicht beteiligt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Till Steffen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt |
Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.
Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.
Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.
Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.
Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.
Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.
Im Dezember kritisierte Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte. Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden“ müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.