Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sanae Abdi | SPD | 93 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Valentin Abel | FDP | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Knut Abraham | CDU/CSU | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dagegen gestimmt | |
Katja Adler | FDP | 176 - Hochtaunus | Dafür gestimmt | |
Stephanie Aeffner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Adis Ahmetovic | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dafür gestimmt | |
Gökay Akbulut | DIE LINKE. | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt | |
Ali Al-Dailami | DIE LINKE. | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Muhanad Al-Halak | FDP | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Reem Alabali-Radovan | SPD | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Nicht beteiligt | |
Philipp Amthor | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Luise Amtsberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Dagmar Andres | SPD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Johannes Arlt | SPD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Andreas Audretsch | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Neukölln | Dafür gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dagegen gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Maik Außendorf | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Dagegen gestimmt |
Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.
Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.
Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.
Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.
Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.
Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.
Im Dezember kritisierte Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte. Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden“ müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.