Vor­gezogener Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Forderung über einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier. Die Einführung des Gesetzes ist Teil des 2020 beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, laut welchem Schrittweise immer weniger elektrische Energie durch den Einsatz von Kohle gewonnen werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 523 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD und DIE LINKE mit insgesamt 92 Stimmen. Zwei Abgeordnete der Grünen enthielten sich.

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Dafür gestimmt
523
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
119
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Karoline OtteKaroline OtteBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dafür gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Julian PahlkeJulian PahlkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Christos PantazisChristos PantazisSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke PapenbrockWiebke PapenbrockSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Nicht beteiligt
Portrait von Mathias PapendieckMathias PapendieckSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE.85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Lisa PausLisa PausBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Natalie PawlikNatalie PawlikSPD177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Jens Peick Jens PeickSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE.153 - Leipzig II Nicht beteiligt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE.49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Andreas PhilippiAndreas PhilippiSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Paula PiechottaPaula PiechottaBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Jan PlobnerJan PlobnerSPD246 - Roth Nicht beteiligt

Spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2028 soll jegliche Stromerzeugung durch den Einsatz von Stein- und Braunkohle eingestellt worden sein. Nun soll die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Dies ist das Ergebniss einer politischen Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, welche am 4. Oktober 2022 getroffen wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 weiterlaufen zu lassen. So soll Gas in der Stromerzeugung gespart und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Um diese Beschlüsse umsetzen zu können, passt der Gesetzentwurf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz an.

Angepasst werden müssen auch die Eckpunkte eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen RWE Power, der RWE AG und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem wurde sich auf die Stilllegung bestimmter Braunkohleanlagen geeinigt. Hierzu legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Änderungsantrag vor.