Vor­gezogener Braunkohle­ausstieg im Rheinischen Revier

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält die Forderung über einen vorgezogenen Ausstieg aus dem Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier. Die Einführung des Gesetzes ist Teil des 2020 beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, laut welchem Schrittweise immer weniger elektrische Energie durch den Einsatz von Kohle gewonnen werden soll.

Der Gesetzentwurf wurde mit 523 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition und der CDU/CSU angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD und DIE LINKE mit insgesamt 92 Stimmen. Zwei Abgeordnete der Grünen enthielten sich.

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Dafür gestimmt
523
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
119
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE.258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Frank RinckFrank RinckAfD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel RinkertDaniel RinkertSPD108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Lars RohwerLars RohwerCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Bild von Sebastian RoloffSebastian RoloffSPD219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Jessica RosenthalJessica RosenthalSPD96 - Bonn Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Nicht beteiligt
Portrait von Claudia RothClaudia RothBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RöwekampThomas RöwekampCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dafür gestimmt
Dr. Thorsten RudolphThorsten RudolphSPD199 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Tina RudolphTina RudolphSPD190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dafür gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt

Spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2028 soll jegliche Stromerzeugung durch den Einsatz von Stein- und Braunkohle eingestellt worden sein. Nun soll die Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G von 2038 auf 2030 vorgezogen werden. Dies ist das Ergebniss einer politischen Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG, welche am 4. Oktober 2022 getroffen wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, die Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 weiterlaufen zu lassen. So soll Gas in der Stromerzeugung gespart und ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Um diese Beschlüsse umsetzen zu können, passt der Gesetzentwurf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz an.

Angepasst werden müssen auch die Eckpunkte eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen RWE Power, der RWE AG und der Bundesrepublik Deutschland. In diesem wurde sich auf die Stilllegung bestimmter Braunkohleanlagen geeinigt. Hierzu legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Änderungsantrag vor.