Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Lachend am GeländerTanja MachaletSPD204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MackKlaus MackCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Isabel Mackensen-GeisIsabel Mackensen-GeisSPD208 - Neustadt - Speyer Nicht beteiligt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Holger MannHolger MannSPD152 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Till MansmannTill MansmannFDP188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Kaweh MansooriKaweh MansooriSPD183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Zanda MartensZanda MartensSPD106 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Pressebild Parsa MarviParsa MarviSPD271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Franziska MascheckFranziska MascheckSPD154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Zoe MayerZoe MayerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Volker Mayer-LayVolker Mayer-LayCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MehltretterAndreas MehltretterSPD214 - Freising Dafür gestimmt
Takis Mehmet Ali (282)Takis Mehmet AliSPD282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE.83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MengeSusanne MengeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich MerzFriedrich MerzCDU/CSU147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Robin MesaroschRobin MesaroschSPD295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.