Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thorsten LiebThorsten LiebFDP183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Anja LiebertAnja LiebertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Esra LimbacherEsra LimbacherSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Helge LimburgHelge LimburgBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Lars LindemannLars LindemannFDP81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Helge LindhHelge LindhSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Christian LindnerChristian LindnerFDP100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP267 - Heilbronn Nicht beteiligt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Denise LoopDenise LoopBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE.86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Enthalten
Portrait von Max LucksMax LucksBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU222 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Bettina LugkBettina LugkSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Anna LührmannAnna LührmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN178 - Rheingau-Taunus - Limburg Nicht beteiligt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Kristine LütkeKristine LütkeFDP246 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE. Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.