Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martin PlumMartin PlumCDU/CSU111 - Viersen Dafür gestimmt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Filiz PolatFiliz PolatBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Enthalten
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RaffelhüschenClaudia RaffelhüschenFDP281 - Freiburg Dafür gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Nicht beteiligt
Volker RedderVolker RedderFDP54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Henning RehbaumHenning RehbaumCDU/CSU130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Enthalten
Markus Reichel im SitzenMarkus ReichelCDU/CSU159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Heidi ReichinnekHeidi ReichinnekDIE LINKE.39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Anja ReinalterAnja ReinalterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE.190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dafür gestimmt
Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dafür gestimmt
Ye-One Rhie sieht lächelnd in die Kamera.Ye-One RhieSPD87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.