Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Uwe Schmidt | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Daniel Schneider | SPD | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dafür gestimmt | |
Carsten Schneider | SPD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Jörg Schneider | AfD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Patrick Schnieder | CDU/CSU | 202 - Bitburg | Dagegen gestimmt | |
Olaf Scholz | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Nadine Schön | CDU/CSU | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt | |
Marlene Schönberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Johannes Schraps | SPD | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Christian Schreider | SPD | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Felix Schreiner | CDU/CSU | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Christina-Johanne Schröder | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Ria Schröder | FDP | Dafür gestimmt | ||
Michael Schrodi | SPD | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Anja Schulz | FDP | 44 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Svenja Schulze | SPD | 129 - Münster | Nicht beteiligt | |
Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Dafür gestimmt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Armin Schwarz | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dafür gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.