Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Enthalten | |
Jens Teutrine | FDP | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Nicht beteiligt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Hans-Jürgen Thies | CDU/CSU | 146 - Soest | Dagegen gestimmt | |
Stephan Thomae | FDP | 256 - Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Enthalten | |
Astrid Timmermann-Fechter | CDU/CSU | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt | |
Nico Tippelt | FDP | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Nicht beteiligt | |
Anja Troff-Schaffarzyk | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Derya Türk-Nachbaur | SPD | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Uhlig | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Frank Ullrich | SPD | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE. | 209 - Kaiserslautern | Nicht beteiligt | |
Julia Verlinden | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.