(...) Zum Thema Immunität: Abgeordnete des Bundestags sind durch parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung geschützt. Zur Aufhebung der Immunität gibt es ein geregeltes Verfahren, das nicht von politischen Anträgen einzelner Abgeordneter abhängt. (...)
(...) ALLE Anträge zur Aufhebung der Abgeordnetenimmunität gegenüber Parlamentariern habe ich in den letzten gut 15 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Bundestag ausnahmslos unterstützt – insofern selbstverständlich auch diese. Für mich ist ganz klar: wenn es – wie in den von Ihnen angesprochenen Fällen - zu eindeutig volksverhetzenden Aussagen kommt, müssen die Strafverfolgungsbehörden schnell und ungehindert ermitteln. Das müssen sie zwar grundsätzlich tun – aber bei Abgeordneten, die sich dann offensichtlich mit öffentlichen Äußerungen NICHT auf dem Boden unseres Grundgesetzes befinden, halte ich das Ermittlungsinteresse im Sinne unseres Rechtsstaates für besonders dringlich. (...)
Zur Ausübung meines Bundestagsmandats gehört es dazu, dass ich mich mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie z.B. Gewerkschaften, NGOs, Verbänden und weiteren Interessenvertretern über komplexe politische Sachverhalte austausche. Solche Gespräche können im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag oder aber auch im direkten Austausch bei den Gesprächspartnern oder eben auch in meinen Büros stattfinden. (...)
(...) die Anzahl der Gespräche mit Interessenvertretern kann stark schwanken. Im Wahlkreis biete ich beispielsweise regelmäßig Bürgersprechstunden an, in denen Bürger mit Anliegen zu ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Organisationen oder privaten Fragen zu mir kommen können. (...)
(...) In mein Büro (sowohl Bundestagsbüro als auch Wahlkreisbüro) kommen sehr selten Interessenvertreter/ Lobbyisten, da ich als Vertreter der parlamentarischen Opposition nur sehr selten von diesen Gruppen kontaktiert werde. (...)
(...) ich bitte Sie um Verständnis, dass ich über den Inhalt der Sondierungen derzeit keine öffentlichen Aussagen treffe. (...)