Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Herbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie oft kommen Interessenvertreter in Ihr Büro ?
Sehr geehrter Herr M.,
die Anzahl der Gespräche mit Interessenvertretern kann stark schwanken. Im Wahlkreis biete ich beispielsweise regelmäßig Bürgersprechstunden an, in denen Bürger mit Anliegen zu ihren beruflichen oder ehrenamtlichen Organisationen oder privaten Fragen zu mir kommen können. Auch werde ich häufig auf der Straße oder bei Veranstaltungen von Bürgern angesprochen, die konkrete Anliegen, Sorgen oder Fragen haben.
Diesen Monat (Januar 2018) hatte ich zum Beispiel Gespräche bei mir im Büro mit Vertretern aus dem Bereich „Inklusion“ und Vertreter aus einem Heilmittelberuf. Darüber hinaus hatte ich einen Termin bei einem Wohlfahrtsverband in meinem Wahlkreis und habe zwei Betriebe besucht. In Berlin stehen Treffen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband und mit Google/Youtube an.
Bei der Vorbereitung von Gesetzen kann Politik nicht im luftleeren Raum arbeiten. Wir müssen uns mit vielen komplizierten Sachverhalten vertraut machen, die uns aus unserer eigenen Berufs- oder Lebenserfahrung ansonsten nicht geläufig sind. Dazu sind Gespräche mit den betroffenen Gruppen, Verbänden, NGOs o.ä. aus meiner Sicht unverzichtbar. Dabei ist klar, dass jede Gruppe etc. legitimer Weise vor allem diejenigen Argumente vorträgt, die den eigenen Interessen nützen. Es ist deshalb immer wichtig, möglichst alle Standpunkte einzubeziehen und dann eine eigene, abgewogene Entscheidung zu treffen.
Termine mit Interessensvertretern richten sich immer danach, welche Themen aktuell im Gesetzgebungsverfahren sind und finden nur nach vorheriger Absprache über mein Büro statt. Kein Vertreter – ob mit oder ohne Hausausweis – steht plötzlich unangekündigt vor meiner Tür. Welche Interessensgruppen um einen Termin bitten, ist abhängig vom aktuellen Thema. Bei mir als rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin meiner Fraktion sind und waren das in der Vergangenheit u.a. der Deutsche Anwaltsverein, der Deutsche Richterbund, die Verbraucherzentrale Bund, Bundesrichter, Professoren, der Deutsche Notarverein, das Institut für Menschenrechte, betroffene Wirtschaftsverbände, Berufsverbände und Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und viele mehr.
Ein Beispiel aus meiner Arbeit als rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin aus dem Bereich des Urheberrechts finden Sie in meiner Antwort vom 10. Mai 2017 hier auf abgeordnetenwatch.de: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-winkelmeier-becker/question/2017-04-22/276701
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker