Frage an Bettina Hagedorn von Antje D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
Sie haben sicherlich auch den Medien entnehmen können, wie sich Abgeordnete der AFD, namentlich Maier, von Storch und Weidel so diskriminierend über Menschen aus dem Ausland, bzw. im Falle Maier rassistisch geäußert haben, dass Strafverfahren, Petitionen zu Strafverfahren eingeleitet wurden bzw. im Gange sind. Sämtliche hier genannten Abgeordneten wurden sogar von den sozialen Netzwerken sanktioniert.
Mich würde interessieren wie Sie sich zu diesen Vorgängen verhalten werden:
1.) Werden Sie persönlich selbst Anzeigen zur Strafverfolgung initiieren?
2.) Werden Sie persönlich zwecks Ermöglichung der Strafverfolgung Anträge auf Aufhebung der Abgeordneten - Immunität stellen?
3.) Werden Sie persönlich entsprechende Anträge unterstützen?
Danke für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Antje Galuschka
Sehr geehrte Frau D. G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu den diskriminierenden Äußerungen von Politikern der AfD, die zu Recht zu Petitionen und zum Beginn von Strafverfahren geführt haben und zu denen Sie von mir am 05. Januar 2018 über abgeordnetenwatch ein Statement haben möchten.
ALLE Anträge zur Aufhebung der Abgeordnetenimmunität gegenüber Parlamentariern habe ich in den letzten gut 15 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Bundestag ausnahmslos unterstützt – insofern selbstverständlich auch diese. Für mich ist ganz klar: wenn es – wie in den von Ihnen angesprochenen Fällen - zu eindeutig volksverhetzenden Aussagen kommt, müssen die Strafverfolgungsbehörden schnell und ungehindert ermitteln. Das müssen sie zwar grundsätzlich tun – aber bei Abgeordneten, die sich dann offensichtlich mit öffentlichen Äußerungen NICHT auf dem Boden unseres Grundgesetzes befinden, halte ich das Ermittlungsinteresse im Sinne unseres Rechtsstaates für besonders dringlich. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass ich persönlich bei dem Ausschuss die Aufhebung der Immunität beantrage, weil das automatisch erfolgt.
Eine eigene Anzeige zur Strafverfolgung stelle ich nur, falls es zu Beleidigungen oder sonsti-gen Angriffen auf meine Person kommt. Dies ist jedoch zum Glück bislang ausgeblieben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn