So lange das nicht der Fall ist, werden leider auch etwaige Einschränkungen, wie bspw. das Tragen von Masken, bestehen bleiben, um eine ungehinderte Verbreitung des Virus unter den Bevölkerungsgruppen, die sich (noch) nicht impfen lassen können (bspw. Kinder unter 12 Jahren), zu verhindern.
Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl entscheiden aus guten Grund nicht andere Parteien, sondern der Bundeswahlleiter.
Deshalb arbeiten wir für faire Löhne und eine Umstellung der Altersvorsorge auf eine Erwerbstätigenversicherung: alle zahlen ein, alle sind anspruchsberechtigt.
Eine zunehmend älter werdende Gesellschaft erfordert in der Tat Veränderungen im deutschen Rentensystem
Wir brauchen eine Debatte über die Entwicklungen unseres Geld- und Finanzsystems!