Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Lothar Binding, wie sollen die von HARTZ IV betroffenen entschädigt werden, damit sie nicht im Rentenalter in Armut enden, was würdelos ist ?
Sehr geehrter Herr Thalheim,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage hier bei Abgeordnetenwatch.de. Ich verstehe Ihre Frage dahingehend, dass Sie wissen wollen, wie die Absicherung im Alter aussieht, wenn die Anzahl der Beitragsjahre nicht ausreicht um wenigstens von der Grundrente zu profitieren. Anspruchsberechtigung auf Grundrente haben langjährig Versicherte, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Der Grundrentenzuschlag wird für Zeiten berechnet, in denen die persönliche Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Zeiten mit Beiträgen aus einem Verdienst unter 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bleiben unberücksichtigt.
Bei Grundsicherung im Alter und Wohngeld wird das verfügbare Einkommen angerechnet. Haben Sie aber mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro der monatlichen Bruttorente zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente nicht auf Grundsicherung im Alter und Wohngeld angerechnet. Dieser Freibetrag wird auf 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung begrenzt.
Versicherte, die nicht auf 33 Jahre Grundrentenzeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung kommen, können von der Grundrente leider nicht profitieren. Betroffene mit nicht ausreichenden Rentenzahlungen können Grundsicherung im Alter und Wohngeld beantragen.
Leider wäre Ihre Frage nicht nur für langjährige ALG II Empfängerinnen und Empfänger berechtigt, auch die Rente vieler Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet haben, ist zu niedrig – weil sie zu wenig verdient haben (Lohndumping, Lohndrückerei), weil sie bei Schwarzarbeitgebern steuerfrei und ohne Sozialversicherungsabgaben gearbeitet haben …
Deshalb arbeiten wir für faire Löhne (das Wichtigste für faire Renten) und eine Umstellung der Altersvorsorge und Altersversorgung auf eine Erwerbstätigenversicherung: alle zahlen ein, alle sind anspruchsberechtigt.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding