Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Enthalten
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Enthalten
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Enthalten
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Nicht beteiligt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nicht beteiligt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).